Die Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter erfolgt nach Erfüllung aller Bedingungen, Formalitäten und Vertragsunterzeichnung, deren integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird eine Inspektion des gesamten Fahrzeugs durchgeführt (Ausstattung, Mechanik, Karosserie, Motor, Wohnbereich) und ein Protokoll über die Übernahme des Fahrzeugs erstellt, das Bestandteil des Mietvertrags ist.
Das gemietete Fahrzeug ist jederzeit Eigentum von Nautic service dvigal doo und dem Mieter wird ein technisch einwandfreies, fahrtüchtiges Fahrzeug mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungen und dem entsprechenden Ersatzreifen übergeben. Sollte das Fahrzeug über eine weitere Ausstattung verfügen, wird dies im Vertrag festgehalten, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
Bei der Fahrzeugübernahme werden dem Mieter sämtliche Fahrzeugdokumente (Führerschein, Gebrauchsanweisung für das Upgrade, Fahrerlaubnis für ein ausländisches Fahrzeug, Kopie der Versicherungspolice, Europäisches Verkehrsunfallprotokoll) ausgehändigt und die Die Versicherungspolice des Fahrzeugs kann bei Nautic service dvigal doo eingesehen werden. Der Mieter ist für die erhaltenen Unterlagen eines einzelnen Fahrzeugs wie für das Fahrzeug selbst verantwortlich. Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung von Dokumenten werden die Kosten für die Erstellung neuer Dokumente dem Mieter gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug am Tag des Ablaufs des Mietvertrags zu dem im Mietvertrag für den Zeitpunkt und den Ort der Rückgabe des Fahrzeugs angegebenen Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.
Jegliche Eingriffe in das Fahrzeug durch den Mieter oder unbefugte Dritte sind untersagt.
Die Fahrzeugabholung erfolgt nachmittags ab 15:00 Uhr. nach Vereinbarung. Die Parteien begutachten gemeinsam das Fahrzeug und unterzeichnen ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs. Jeder Kunde erhält ein Exemplar und dient als Grundlage für die Feststellung möglicher Schäden bei Rückgabe des Fahrzeugs.
Die Fahrzeugrückgabe ist morgens bis 10:00 Uhr oder möglich nach Vereinbarung.
Bei der Abholung verfügt das Fahrzeug über einen vollen Kraftstofftank, genügend Flüssigkeiten im Motor und ausreichend Haushaltsgas, aber einen leeren Trinkwassertank sowie eine leere Toilettenkassette und einen leeren Abwassertank.
Bei der Übernahme wird der Mieter mündlich auf die Besonderheiten bei der Führung und Nutzung des Fahrzeugs hingewiesen.
Nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erhält der Mieter die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs.
Der Mieter gibt die Fahrzeuge zurück:
- gereinigt,
- mit leerem Trinkwassertank,
- mit leerem Abwassertank,
- mit einer leeren Toilettenkassette,
- mit vollem Tank.
Für den Fall, dass der Kraftstofftank nicht voll ist, werden dem Mieter das Auftanken und die daraus resultierenden Kosten gemäß der geltenden Zuschlagspreisliste von Nautic service dvigal d.o.o. in Rechnung gestellt.
Bei der Rückgabe führen beide Parteien eine Aktenprüfung des Fahrzeugs durch und stellen fest, ob der Zustand des Fahrzeugs mit den Akten zum Zeitpunkt der Abholung übereinstimmt.
Der Mieter haftet für alle Schäden und Mängel, die während der Mietzeit entstanden sind und/oder bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit festgestellt werden.
Im Falle von Schäden oder nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag werden für solche Reparaturen nur diese gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Nautic Service Lifts doo berechnet.
Im Falle einer Einigung zwischen den Parteien wird das Protokoll über die Rückgabe des Fahrzeugs von beiden Parteien unterzeichnet, die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs zurückgegeben und damit die Miete abgeschlossen.
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit wird der Streitgegenstand im Protokoll festgelegt und eine Streitigkeit kann beim zuständigen Gericht in Koper eingeleitet werden.