Logo | RENTAVAN

Wie funktioniert das Mieten einer Badewanne?

Wählen Sie RENTAVAN für Ihre nächste Reise und erleben Sie die Sorglosigkeit jedes Moments auf der Straße.

RENTAVAN | najem vana ali avtodoma
1. Wählen Sie Ihr Fahrzeug und die Mietbedingungen. Senden Sie eine Anfrage und wir erstellen Ihnen das gewünschte Angebot. Das Wohnmobil ist reserviert, wenn die Hälfte des Mietpreises bezahlt ist.
2. Überweisen Sie spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt die andere Hälfte des Van-/Wohnmobilmietbetrags auf unser Konto.
3. Vor der Übernahme ist eine Kaution zu hinterlegen (die Höhe der Kaution ist abhängig vom Fahrzeugtyp).
4. Vor der Abreise erfolgt eine Besichtigung und Präsentation des Wohnmobils und seiner Funktionsweise. Gemeinsam schließen wir den Mietvertrag ab, übergeben die Unterlagen und prüfen die Ausstattung des Wohnmobils.
5. Gefolgt von Ihrem unvergesslichen Urlaub und neuen EindrückenVANTouren.
6. Sie geben das Wohnmobil am vereinbarten Tag zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Wir prüfen gemeinsam das Fahrzeug und wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie die Kaution innerhalb von 5 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.

ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsregeln gelten für alle Beziehungen, die das Unternehmen Nautic service dvigal doo (im Folgenden: Vermieter oder Nautic service dvigal doo) mit Dritten (im Folgenden: Mieter) schließt, und sind ein wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Dritten geschlossenen Fahrzeugmietvertrags Partei und Gesellschaft.

Mit der Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrages bestätigen der Vermieter und der Mieter die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei die Unterschrift beider Parteien auch eine ausdrückliche Erklärung beider Parteien bedeutet, dass sie den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben Es.

Jeder Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine der Parteien stellt sowohl einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen als auch für die andere Partei einen ausreichenden Grund für den sofortigen Rücktritt vom Vertrag dar, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. und das Recht, von der verletzenden Partei etwaige durch den Verzicht verursachte Schäden einzufordern.

Die Anmietung eines Fahrzeugs im Rahmen des Vertrags, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, ist räumlich nur auf das Gebiet des europäischen Kontinents beschränkt (auch innerhalb Europas gibt es einige Einschränkungen) und der Mieter darf es nicht nutzen ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters das gemietete Fahrzeug zurücknehmen oder es außerhalb des europäischen Kontinents mitnehmen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und der Mieter ist aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmung verpflichtet, dem Vermieter alle erlittenen und verlorenen Schäden zu ersetzen Gewinne.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nautic service dvigal doo treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

II. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

  • Das Fahrzeug kann von einer Person gemietet werden, die älter als 25 Jahre ist und seit mindestens 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzt.
  • Die Gültigkeit des Führerscheins muss mindestens 3 Monate nach Ende des Mietverhältnisses bestehen.
  • Um ein Fahrzeug zu mieten, muss das Fahrzeug reserviert werden.
  • Bei Fahrzeugübernahme und während der Mietzeit muss der Mieter seinen gültigen Führerschein mit sich führen.
  • Der Mieter muss über die Erlaubnis des Vermieters zum Führen des Fahrzeugs verfügen bzw ein gültiger Mietvertrag.
  • Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages das Ziel der Reise anzugeben.
  • Für die Folgen etwaiger Vertragsverstöße ist der im Vertrag genannte Mieter verantwortlich.
  • Das Fahrzeug wird von dem im Vertrag genannten Mieter betrieben. Das Fahrzeug darf nicht untervermietet oder von einer anderen Person genutzt werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.
  • Etwaige Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters.
  • Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet, Haustiere sind gegen eine zusätzliche Gebühr erlaubt.
  • Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist ohne vorherige Zustimmung des Fahrzeughalters nicht möglich Vermieter
  • Der Mietvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien und dem Übergabeprotokoll, der Zahlung des gesamten voraussichtlichen Mietpreises und der Zahlung der Kaution zustande.
  • Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Parteien wird der festgestellte Zustand des Fahrzeugs und seiner Ausstattung bestätigt. Dies bindet den Mieter und den Vermieter.
  • Der Mietvertrag endet mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch beide Parteien, der Begleichung etwaiger Nebenkosten und der Rückgabe der Kaution. Ein Ausdruck der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bei der Übernahme des Fahrzeugs zu Beginn der Miete den Übergabeunterlagen beigefügt.
  • Wir werden versuchen, alle möglichen Unklarheiten einvernehmlich zur Zufriedenheit beider Parteien zu lösen, andernfalls ist das Gericht in Koper für alle möglichen Streitigkeiten zuständig.

III. RESERVIERUNG, ZAHLUNGEN UND ZUSCHLÄGE

Der Mietpreis wird je nach Fahrzeug und Datum gemäß der auf unserer Website veröffentlichten Mietpreisliste berechnet.

Mietpreis = (Anzahl Tage x Preis pro Tag) + obligatorisches Mietpaket + zusätzliche Ausrüstung*

* Zusatzausstattung ist optional und wird gemäß der gültigen Preisliste abgerechnet.

Im Preis für die Anmietung eines Wohnmobils sind die Kosten für Treibstoff, Mautgebühren (mit Ausnahme der slowenischen Autobahnvignette), Parkgebühren, Mautgebühren, kommunale Steuern und Gebühren, Bußgelder für Verkehrs- und andere Verstöße, die während der gesamten Mietdauer verursacht wurden, nicht inbegriffen, auch wenn dies der Fall ist Der Vermieter bzw. Eigentümer wird nach Beendigung des Mietverhältnisses über die entstandene Straftat und über sonstige während der Mietdauer anfallende Kosten (Kosten für Übernachtungen/Parkplätze auf Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen bzw. Rastplätzen, Parkplätzen und sonstigen Flächen) informiert. .).

Reservierung bzw Die Zahlung beträgt 40 % des Mietbetrages und wird nach Erhalt der Vorabrechnung beglichen. Mit der Zahlung der Gebühr für die Anmietung eines Fahrzeugs wird die Mietreservierung (Datum und Fahrzeugmodell) bestätigt.

Bei der Übernahme ist der gesamte voraussichtliche Mietpreis zu begleichen (in der Hochsaison 30 Tage, in der Neben- und Mittelsaison mindestens 14 Tage vor Mietbeginn) und die gesamte Kaution zu hinterlegen (zu bezahlen).

Die Zahlung kann in bar, auf das Transaktionskonto des Vermieters oder per Kreditkarte bei Nautic service dvigal doo erfolgen

Eine Anmietung in der Hochsaison für weniger als eine Woche (7 Tage) ist grundsätzlich nicht möglich, außer bei Sondervereinbarungen.

Im Preis enthalten sind die aktuell gültige Mehrwertsteuer, Kilometerleistung bis 400 km/Tag, Pflicht- und Vollkaskoversicherung, Auto-Assistance, obligatorisches Mietpaket und ausgewählte Zusatzausstattung.

Bei jeder Anmietung berechnen wir einmalig die Kosten für das obligatorische Paket zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs – Vorbereitung, Übergabe des Fahrzeugs, Chemie für die Toilette, Benzin, slowenische Autobahnvignette, Abholung des Fahrzeugs am Ende Vermietung sowie grundlegende Außen- und Innenreinigung des Fahrzeugs. Im Pflichtpaket und im Preis der Fahrzeugmiete ist das Entleeren und Reinigen der Toilettenkassette sowie das Entleeren des Abwasserbehälters nicht enthalten!

ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN - gemäß der aktuellen Preisliste von Nautic service dvigal doo:

  • Für die erste verpasste Stunde
  • Für jede weitere Stunde
  • Bei Rauchen im Fahrzeug
  • Entleeren einer vollen Toilettenschüssel und Abwasserschüssel
  • Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer (über 400 km/Tag)
  • Falsches Einfüllen von Kraftstoff oder Wasser (z. B. Einfüllen des falschen Kraftstoffs, Einfüllen von Kraftstoff in den Wassertank oder Wasser in den Kraftstofftank usw.)
  • Haustiere
  • Gründliche Reinigung des Fahrzeugs

Falls bei der Rückgabe festgestellt wird, dass eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist, wird der Mieter diese gemäß der geltenden Preisliste von Nautic service dvigal doo abrechnen

IV. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Die Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter erfolgt nach Erfüllung aller Bedingungen, Formalitäten und Vertragsunterzeichnung, deren integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

Bei der Übernahme des Fahrzeugs wird eine Inspektion des gesamten Fahrzeugs durchgeführt (Ausstattung, Mechanik, Karosserie, Motor, Wohnbereich) und ein Protokoll über die Übernahme des Fahrzeugs erstellt, das Bestandteil des Mietvertrags ist.

Das gemietete Fahrzeug ist jederzeit Eigentum von Nautic service dvigal doo und dem Mieter wird ein technisch einwandfreies, fahrtüchtiges Fahrzeug mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungen und dem entsprechenden Ersatzreifen übergeben. Sollte das Fahrzeug über eine weitere Ausstattung verfügen, wird dies im Vertrag festgehalten, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

Bei der Fahrzeugübernahme werden dem Mieter sämtliche Fahrzeugdokumente (Führerschein, Gebrauchsanweisung für das Upgrade, Fahrerlaubnis für ein ausländisches Fahrzeug, Kopie der Versicherungspolice, Europäisches Verkehrsunfallprotokoll) ausgehändigt und die Die Versicherungspolice des Fahrzeugs kann bei Nautic service dvigal doo eingesehen werden. Der Mieter ist für die erhaltenen Unterlagen eines einzelnen Fahrzeugs wie für das Fahrzeug selbst verantwortlich. Bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung von Dokumenten werden die Kosten für die Erstellung neuer Dokumente dem Mieter gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug am Tag des Ablaufs des Mietvertrags zu dem im Mietvertrag für den Zeitpunkt und den Ort der Rückgabe des Fahrzeugs angegebenen Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

Jegliche Eingriffe in das Fahrzeug durch den Mieter oder unbefugte Dritte sind untersagt.

Die Fahrzeugabholung erfolgt nachmittags ab 15:00 Uhr. nach Vereinbarung. Die Parteien begutachten gemeinsam das Fahrzeug und unterzeichnen ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs. Jeder Kunde erhält ein Exemplar und dient als Grundlage für die Feststellung möglicher Schäden bei Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Fahrzeugrückgabe ist morgens bis 10:00 Uhr oder möglich nach Vereinbarung.

Bei der Abholung verfügt das Fahrzeug über einen vollen Kraftstofftank, genügend Flüssigkeiten im Motor und ausreichend Haushaltsgas, aber einen leeren Trinkwassertank sowie eine leere Toilettenkassette und einen leeren Abwassertank.

Bei der Übernahme wird der Mieter mündlich auf die Besonderheiten bei der Führung und Nutzung des Fahrzeugs hingewiesen.

Nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erhält der Mieter die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs.

Der Mieter gibt die Fahrzeuge zurück:

  • gereinigt,
  • mit leerem Trinkwassertank,
  • mit leerem Abwassertank,
  • mit einer leeren Toilettenkassette,
  • mit vollem Tank.

Für den Fall, dass der Kraftstofftank nicht voll ist, werden dem Mieter das Auftanken und die daraus resultierenden Kosten gemäß der geltenden Zuschlagspreisliste von Nautic service dvigal d.o.o. in Rechnung gestellt.

Bei der Rückgabe führen beide Parteien eine Aktenprüfung des Fahrzeugs durch und stellen fest, ob der Zustand des Fahrzeugs mit den Akten zum Zeitpunkt der Abholung übereinstimmt.

Der Mieter haftet für alle Schäden und Mängel, die während der Mietzeit entstanden sind und/oder bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit festgestellt werden.

Im Falle von Schäden oder nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Vertrag werden für solche Reparaturen nur diese gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Nautic Service Lifts doo berechnet.

Im Falle einer Einigung zwischen den Parteien wird das Protokoll über die Rückgabe des Fahrzeugs von beiden Parteien unterzeichnet, die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs zurückgegeben und damit die Miete abgeschlossen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit wird der Streitgegenstand im Protokoll festgelegt und eine Streitigkeit kann beim zuständigen Gericht in Koper eingeleitet werden.

V. REISENDE KILOMETER

Im Mietpreis sind Kilometer bis zu 400 km/Tag enthalten. Für die Kilometerberechnung gelten nur die Tage, für die die Fahrzeugmiete berechnet wird (der Tag der Abholung und Zustellung des Fahrzeugs wird als 1 Tag berechnet).

Bei der Kilometerberechnung wird die Anzahl der gefahrenen Kilometer während der Mietdauer anhand des werkseitig eingebauten Kilometerzählers ermittelt, indem der Stand des Kilometerzählers vor Mietbeginn und bei Rückgabe des Fahrzeugs erfasst wird.

Im Falle einer Fehlfunktion des Kilometerzählers am Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet, Nautic service dvigal doo unverzüglich zu benachrichtigen, von dem er alle relevanten Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhält. Für den Fall, dass er die Meldung in diesem Absatz unterlässt, werden ihm die Mehrkilometer pauschal mit 800 km/Tag pro Tag berechnet.

VI. KFZ-VERSICHERUNG

Das Fahrzeug ist obligatorisch und vollkaskoversichert bei der Versicherungsgesellschaft Generali dd

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft Generali dd, die der Mieter des Fahrzeugs beachten muss. Sie können sie auf der Website der Versicherungsgesellschaft Generali oder bei der Firma Nautic service dvigal doo lesen

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 941 des Obligationenrechts und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls oder Verkehrsunfalls ist der Mieter verpflichtet, Nautic service dvigal doo innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Unfalls schriftlich zu benachrichtigen das versicherte Ereignis (Verkehrsunfall). Wenn Sie dies nicht tun, ist die Versicherungsgesellschaft und damit auch Nautic service dvigal doo berechtigt, auf der Grundlage der vorstehenden Bestimmungen Ersatz für etwaige Schäden zu verlangen, die ihnen durch die unterlassene Meldung entstehen.

Der Mieter muss dem Vermieter alle notwendigen Unterlagen über den Verkehrsunfall übergeben und eine Skizze des Schadens am Wohnmobil oder Fotos davon beifügen.

VII. VERANTWORTUNG DES MIETERS

Der Mieter hat das Fahrzeug bei jedem Verlassen des Fahrzeugs zu verriegeln. Die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs müssen sicher aufbewahrt werden, andernfalls übernimmt die Versicherung die durch den Diebstahl des Fahrzeugs entstehenden Kosten nicht und diese Kosten werden vorbehaltlos und vollständig vom Mieter des Fahrzeugs übernommen.

In folgenden Fällen haftet der Mieter (sofern im Mietvertrag nicht unter verschiedenen Voraussetzungen etwas anderes geregelt ist) unbeschränkt und ist unabhängig von der Versicherung des einzelnen Fahrzeugs verpflichtet, dem Vermieter etwaige Schäden am einzelnen Fahrzeug zu ersetzen:

  • Schäden am Innenraum des Fahrzeugs (Wohnbereich, Kabine, Kasten), Scheibenwischer, Antenne und anderen Teilen des Fahrzeugs,
  • Schäden an Fahrzeugchassis, Reifen, Zierabdeckungen,
  • wenn er einen Schaden unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, anderen Betäubungsmitteln oder Drogen verursacht hat, deren Verwendung beim Führen oder Führen und Benutzen von Kraftfahrzeugen nicht empfehlenswert ist,
  • wenn er den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat,
  • wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass das Mietfahrzeug entgegen den Bestimmungen von II. genutzt wurde. Punkte der Allgemeinen Mietbedingungen,
  • wenn der Schaden in Gebieten oder Ländern eingetreten ist, die nach diesen Allgemeinen Bedingungen von der Kfz-Versicherung ausgenommen sind (Krisengebiete, Kriegs- und potenzielle Kriegsgebiete etc.),
  • in anderen Fällen, die von der Versicherung ausgeschlossen sind,
  • für Schäden am Fahrzeug, die nicht bei einem Verkehrsunfall entstanden sind,
  • für Verletzungen und Strafen aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften, Gesetzen, Regeln...

Für die oben genannten und vergleichbare Fälle haftet der Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses materiell und strafrechtlich, unabhängig davon, wann die Anzeige der daraus resultierenden Straftat erfolgt bzw Ordnungswidrigkeiten und Strafen bzw Strafen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten.

Sämtliche Eingriffe des Mieters oder Dritter in das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters sind untersagt und daher werden Reparaturkosten nicht anerkannt und vom Vermieter nicht erstattet. Im Falle einer Panne des Fahrzeugs informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich, damit dieser gemeinsam über weitere Maßnahmen (Hilfe, Reparatur, Service, Bezahlung...) entscheiden kann. Wenn der Mangel nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist und der Mieter ihn im Einvernehmen mit dem Vermieter bei der entsprechenden Vertragswerkstatt behoben hat, legt diese bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Originalrechnung vor, die an den Eigentümer des Fahrzeugs zu richten ist das Fahrzeug (Nautic service dvigal doo). Nur und ausschließlich in diesem Fall erstattet der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten.

Im Falle einer Panne ist der Vermieter weder verpflichtet, das Fahrzeug durch ein Ersatzfahrzeug zu ersetzen, noch übernimmt er die Kosten, die dem Mieter dadurch entstehen. Der Mieter hat Anspruch auf alle Leistungen und Kostenerstattungen der mit der Versicherungsgesellschaft Generali dd abgeschlossenen Kfz-Versicherung und Camper-Assistance

Sollte bei der vorherigen Anmietung das Fahrzeug eine Panne haben oder so stark beschädigt werden, dass das reservierte Fahrzeug nicht zum reservierten Termin zur Vermietung bereitgestellt werden kann, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das reservierte Fahrzeug durch ein Ersatzfahrzeug zu ersetzen. Jeder dieser Fälle wird individuell nach den Möglichkeiten des Vermieters gelöst (Rückerstattung des Kaufpreises, Durchführung des Mietvertrags in einer anderen Laufzeit,...).

Im Falle eines Verkehrsunfalls muss sich der Mieter gesetzeskonform verhalten. Unabhängig vom geltenden Recht des Landes, in dem es seinen Sitz hat, muss es:

  • Füllen Sie das Formular „Europäischer Unfallbericht“ aus,
  • eine Alkoholfreiheitserklärung verfassen,
  • den Unfall der Polizei melden,
  • über den Eintritt eines Versicherungsfalls (Verkehrsunfall) innerhalb von drei Tagen Nautic service dvigal doo schriftlich zu informieren.

Verweigert die Versicherung aus Verschulden des Mieters die Zahlung des Schadens, ist der Mieter zur vollständigen Begleichung verpflichtet. Für den Fall, dass die Versicherung den Schaden übernimmt, ist der Mieter verpflichtet, den Betrag des Selbstbehalts zu begleichen, der ihm bei Rückgabe der Kaution in Rechnung gestellt wird.

Wird bei einem Unfall festgestellt, dass der Mieter betrunken oder grob fahrlässig gehandelt hat, entfällt die Kaskoversicherung und sämtliche Reparaturkosten sowie fehlende Einkünfte des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters.

Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs durch eine unbekannte Person ist der Mieter verpflichtet, den Vorfall der Polizei zu melden und einen Polizeibericht einzuholen.

Der Mieter haftet nicht für Schäden am Mietfahrzeug, die durch Feuer oder Diebstahl entstehen, es sei denn, er hat den Schaden nicht persönlich zu vertreten.

Im Falle eines Brandes oder Diebstahls muss der Mieter den Schaden unverzüglich der Polizei oder einer anderen zuständigen Behörde melden, andernfalls haftet er für den gesamten Schaden.

VIII. KAUTION

Bei Übernahme des Fahrzeugs ist die Hinterlegung einer Kaution (Höhe je nach Fahrzeug und Modell) erforderlich, mit der Folgendes bezahlt wird:

  • Selbstbehalt bei Unfall oder Fahrzeugdiebstahl,
  • Verlust des Versicherungsbonus,
  • fehlende oder beschädigte Ausrüstung gemäß der gültigen Preisliste des Vermieters,
  • Durchführung notwendiger Reparaturen und Ersatzteile,
  • Gründe, die sich aus der Nichteinhaltung der „MIETBEDINGUNGEN“, von Regeln, Gesetzen und anderen Vorschriften ergeben.

Die Kaution wird bei Nautic service dvigal doo für die gesamte Mietdauer bzw. im Falle eines Schadens oder der Inanspruchnahme der Versicherung hinterlegt, bis alle Unklarheiten bezüglich möglicher Schäden und Pannen des Fahrzeugs geklärt sind. wenn dadurch kein Schaden entstanden ist. Die Kaution wird innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs bzw. zurückerstattet am Ende des Mietverhältnisses.

IX. STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG DER FAHRZEUGVERMIETUNG

Für den Fall, dass der Mieter III. nicht einhält. Bei Einhaltung der in den Allgemeinen Mietbedingungen genannten Zahlungsbedingungen gilt die Reservierung des Fahrzeugs als storniert und der Vermieter behält die Reservierungsgebühr entschädigungslos ein und ist nicht zur Rückerstattung verpflichtet.

Im Falle einer schriftlichen Stornierung oder für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt abholt, gilt dies als Stornierung der Fahrzeugmiete für den reservierten Zeitraum. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den gesamten gezahlten Mietwert des Fahrzeugs einzubehalten.

Die einzige Ausnahme besteht darin, dass der Mieter für den Schadenersatz an den Vermieter aufkommt, wenn der Mieter den Mietvertrag aufgrund nachweislicher höherer Gewalt (Tod oder Krankheit, die eine Krankenhausbehandlung erfordert, oder Attest eines stationären Arztes über die regelmäßige medizinische Versorgung) kündigt in Höhe von 10 % des geschätzten Wertes des gesamten Mietwertes.

Wenn der Mieter auf eigenen Wunsch die Miete vorzeitig beendet, wie im Fahrzeugmietvertrag festgelegt, wird ihm der Vermieter in keinem Fall die Differenz des Betrags für die verbleibende Dauer (nicht genutzter Teil) der Fahrzeugmiete erstatten, außer in den folgenden Fällen: im Falle nachweisbarer höherer Gewalt (oben beschrieben).

Für den Fall, dass der Mieter selbst einen Ersatz findet, berechnet der Vermieter die Verwaltungskosten für die Stornierung der Fahrzeugmiete gemäß der aktuellen Preisliste.

Der Mieter kann durch schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter die Anmietung eines Fahrzeugs, für das er einen gültigen Mietvertrag hat, bis zu 24 Stunden vor Ende des Mietvertrags verlängern, jedoch nur, wenn die Laufzeit frei ist. Bei Verlängerung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die weiteren voraussichtlichen Mietkosten für die Dauer der Verlängerung an den Vermieter zu hinterlegen.

Im Falle einer unberechtigten Verlängerung des Mietverhältnisses um mehr als 1 (einen) Tag wird der Vermieter eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen und die Kaution in voller Höhe einbehalten.

Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und der Mieter ist verantwortlich und verpflichtet, das Fahrzeug (so schnell wie möglich) an Nautic service dvigal doo zurückzugeben, um die Kosten zu erstatten Der Vermieter haftet für alle etwaigen Schäden und entgangenen Gewinne, die durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen.

X. VERBOTENE NUTZUNG DES FAHRZEUGS

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich zu Reisezwecken, nicht jedoch für gesetzlich nicht zulässige Tätigkeiten zu nutzen.

Das gemietete Fahrzeug darf in folgenden Fällen nicht genutzt, betrieben oder gefahren werden:

  • Teilnahme des Fahrzeugs an motorsportlichen Veranstaltungen oder Nutzung des Fahrzeugs als Testfahrzeug,
  • zur Beförderung gefährlicher, explosiver, leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe,
  • zum Transport von Waffen, Drogen und dergleichen,
  • für Fahrten in Kriegs- und anderen gefährdeten Gebieten,
  • für jede entgeltliche Beförderung von Personen, Sachen oder Gütern,
  • für jegliche Sportarten oder andere Wettkämpfe,
  • andere Fahrzeuge oder Gegenstände zu fahren oder abzuschleppen,
  • durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln, Beruhigungsmitteln, Schlaftabletten, Drogen, deren Verwendung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht empfohlen wird, usw. stehen,
  • für den Fall, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit oder technisch nicht einwandfrei ist, der Mieter des Fahrzeugs davon Kenntnis hat,
  • für den Fall, dass das Fahrzeug mit einer solchen Zahl von Fahrgästen überladen oder überladen ist, dass die Zahl der Fahrgäste, für die das einzelne Fahrzeug zugelassen ist, überschritten wird, oder mit einer Ladungsmenge, die die zulässige Zuladungsgrenze überschreitet,
  • Off-Road I., II. und III. Befehl
  • entgegen der Straßenverkehrsordnung und anderen geltenden Vorschriften des Landes, in dessen Hoheitsgebiet das Fahrzeug genutzt wird,
  • außerhalb der Fahrgrenzen, die durch die Fahrbedingungen und andere Umstände des Fahrens, der Nutzung oder des Betriebs des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässig sind,
  • zur Weitervermietung oder Nutzung an einen im Mietvertrag nicht genannten Dritten
  • für alle Zwecke, die im Widerspruch zu den Zwecken stehen, für die der Fahrzeugmietvertrag abgeschlossen wurde, dessen integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

XI. CAMPING UND NUTZUNG DES FAHRZEUGS IN KROATIEN UND ANDEREN LÄNDERN

Der Mieter erklärt, dass ihm die seit dem 01.05.2009 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über Gastronomiebetriebe in Kroatien ausdrücklich bekannt sind, wonach Camping (damit sind im Extremfall auch einfache Übernachtungen in Fahrzeugen o.ä. gemeint). Das Parken eines Fahrzeugs außerhalb des vorgesehenen Parkplatzes) ist außerhalb der Campingplätze in Kroatien eine Straftat, die mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Wenn diese Art des unerlaubten Campings auf Privatgrundstücken stattfindet (d. h. auf Grundstücken, die nicht dem Staat, der Stadt oder der Stadt gehören), kann der Inspektor auch beschließen, das Fahrzeug sofort für einen Zeitraum von 60 Tagen zu versiegeln. Das Entsiegeln eines Fahrzeugs ist eine Straftat.

Der Mieter verpflichtet sich, dass er im Falle der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs im Rahmen dieses Vertrages an jedem beliebigen Ort bzw in keinem Land gegen das oben genannte Gesetz verstoßen.

Im Falle eines Verstoßes trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle entstandenen Schäden, einschließlich der Erstattung des gesamten Einkommensverlusts des Vermieters aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs während der Versiegelungsfrist und der Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zum Vermieter nach Ablauf der Versiegelungsfrist Ablauf der Versiegelungsfrist, Schäden an den Fahrzeugen während der Versiegelungsfrist aufgrund von Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Eindringen von Wasser, Nagetieren oder sonstige Schäden, die dem Vermieter infolge der Nichteinhaltung der Gesetze in Kroatien oder in entstehen ein anderes Land.

Ich, der unterzeichnende Mieter, erkläre, dass alle meine persönlichen Daten und Unterlagen der Wahrheit entsprechen und dass ich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Mietvertrags sind, vertraut bin und mit ihnen einverstanden bin, was ich bestätige mit meiner Unterschrift.

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich das Kopieren meiner Dokumente (Personalausweis oder Reisepass, Führerschein). Kopien werden für die Dauer der Miete bei der Firma Nautic service dvigal doo hinterlegt und am Ende der Miete zurückgegeben zerstört.

 

Mieter (Vor- und Nachname): __________________________________________

Adresse: __________________________________________

E-Mail: ______________________________________________

NEIN. Personaldokument: __________________________________________

 

Unterschrift des Mieters: _____________________________________________